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Merkblatt zum Chemiefonds-Stipendium für Doktoranden

 

Die Stipendienprogramme wenden sich gleichermaßen an weibliche und männliche Bewerber und Betreuer. Aus Gründen der Lesbarkeit wird nur eine Form verwendet.

 

Ziel der Vergabe des Stipendiums ist die Förderung des hochbegabten wissenschaftlichen Nachwuchses.

 

Voraussetzungen:

 

·Deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit

·Hochschulstudium innerhalb von maximal 10 Semestern (inkl. Diplom-/Staatsexamensarbeit oder Master Thesis) in Chemie oder angrenzenden Gebieten mit Abschluss (bitte Seite 2 beachten), der die Zulassung zur Promotion ermöglicht. Auslandssemester werden mitgezählt, es sei denn, es wurde keine Studienleistung aner­kannt. Dies muss bei Antragstellung belegt werden. Vor dem Hochschulstudium erworbene Fachkenntnisse in Chemie, wie z. B. Fachhochschulstudium, müssen auf die Studiendauer angemessen angerechnet werden.

·Durchgehend hervorragende Studienleistungen

·Anfertigung der Doktorarbeit in einem hervorragenden, chemisch orientierten Arbeitskreis an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung (nicht in gewerblich tätigen Unternehmen wie z.B. Start up-Firmen).

·Beantragung maximal 3 Monate nach Beginn der Doktorarbeit. Ansonsten muss die Laufzeit des Stipendiums entsprechend gekürzt werden. Liegt der Beginn der Dissertation länger als 6 Monate zurück, kann kein Antrag mehr gestellt werden.

 

Ausstattung des Stipendiums:

 

·Die monatlichen Raten des Stipendiums betragen € 1.400,-- (bitte Seite 2 beachten).

·€ 1.000,-- pro Jahr werden zur Anschaffung von Fachliteratur und zum Besuch von wissenschaftlichen Tagungen innerhalb Europas, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Doktorarbeit stehen, zur Verfügung gestellt.

·Die Laufzeit des Stipendiums beträgt 2 Jahre.

·Der Stipendiat muss bereit sein, sich an einer Unterrichtstätigkeit (z. B. von 2 Semesterwochen­stunden) zu beteiligen.

·Jegliche Doppelförderung ist ausgeschlossen; öffentliche Zuwendungen werden angerechnet. Der Stipendiat verpflichtet sich, Fördermittel nur von einer Institution anzunehmen und Änderungen, welche die Vergabebe­dingungen berühren, dem Fonds umgehend mitzuteilen. Der Stipendiengeber behält sich eine Zurückziehung des Stipendiums vor, wenn wichtige Gründe vorliegen, die das Ansehen des Stipendiums schädigen.

·Der Betreuer (in Deutschland) erhält einmalig € 5.000,-- Sach- und Reisemittel.

 

Antragsteller ist der Betreuer. Als Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:

 

·Gutachten des Betreuers

·Thema und Arbeitsplan der Doktorarbeit [Zusammenfassung und Ziele (1 Seite), Einleitung mit Literaturstellen / Stand der Forschung, geplante Experimente (5-7 Seiten), Zeitplan (1 Seite)]; vom Doktoranden zu erstellen

·Zeugnis mit Einzelnoten über den Hochschulabschluss

·3 gebundene Exemplare der Diplom- bzw. Staatsexamensarbeit oder Master Thesis (nach Begutachtung zurück) sowie als PDF-Datei an chrostek@vci.de oder kiefer@vci.de

·Ausgefüllter Personalfragebogen mit tabellarischem Lebenslauf

 

Anträge können nur bearbeitet werden, wenn der Geschäftsstelle alle Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen.

 

Einreichungstermine sind der 1. März, 1. Juli und 1. November eines jeden Jahres.

 


 

 

 

Nach § 3 Ziff. 44 Einkommensteuergesetz sind Stipendien einer gemeinnützigen Organisation wie der Stiftung Stipendien-Fonds des Verbandes der Chemischen Industrie beim Empfänger einkommensteuerfrei, vorausgesetzt, dass

 

a) die Stipendien einen für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag nicht übersteigen und nach den von dem Geber erlassenen Richtlinien vergeben werden,

 

b) der Empfänger im Zusammenhang mit dem Stipendium nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer Arbeitnehmer­tätigkeit verpflichtet ist.

 

 

 

 

 

 

Bei Bachelor- und/oder Masterabschluss sind zusätzlich als Bewerbungsunterlagen einzureichen:

 

       - Bachelor-Zeugnis

 

       - Aufstellung, welche Prüfungen mündlich und welche schriftlich abgelegt wurden

 

       - Bescheinigung der Hochschule über den erreichten Platz im Jahrgang (z.B. 7 von 20) für den Bachelor- und Masterabschluss

 

 

 

 

 

Wir weisen darauf hin, dass wir alle im Zusammenhang mit dem Stipendium anfallenden Daten - auch personenbezogene Daten - zum Zwecke der organisatorischen Abwicklung der Stipendien in unserer EDV speichern bzw. nutzen. Wenn hiergegen Einwände bestehen, bitten wir, dies uns innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen.

 

 

STIFTUNG STIPENDIEN-FONDS

DES VERBANDES DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e. V.

 

Dr. Andreas Kreimeyer                  Dr. Gerd Romanowski

 

 

FCI - Mainzer Landstraße 55 - 60329 Frankfurt

 

07/2009

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