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| Willkommen beim Fonds der Chemischen Industrie | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Merkblatt zum Chemiefonds-Stipendium für Doktoranden
Die Stipendienprogramme wenden sich gleichermaßen an weibliche und männliche Bewerber und Betreuer. Aus Gründen der Lesbarkeit wird nur eine Form verwendet.
Ziel der Vergabe des Stipendiums ist die Förderung des hochbegabten wissenschaftlichen Nachwuchses.
Voraussetzungen:
·Deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit ·Hochschulstudium innerhalb von maximal 10 Semestern (inkl. Diplom-/Staatsexamensarbeit oder Master Thesis) in Chemie oder angrenzenden Gebieten mit Abschluss (bitte Seite 2 beachten), der die Zulassung zur Promotion ermöglicht. Auslandssemester werden mitgezählt, es sei denn, es wurde keine Studienleistung anerkannt. Dies muss bei Antragstellung belegt werden. Vor dem Hochschulstudium erworbene Fachkenntnisse in Chemie, wie z. B. Fachhochschulstudium, müssen auf die Studiendauer angemessen angerechnet werden. ·Durchgehend hervorragende Studienleistungen ·Anfertigung der Doktorarbeit in einem hervorragenden, chemisch orientierten Arbeitskreis an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung (nicht in gewerblich tätigen Unternehmen wie z.B. Start up-Firmen). ·Beantragung maximal 3 Monate nach Beginn der Doktorarbeit. Ansonsten muss die Laufzeit des Stipendiums entsprechend gekürzt werden. Liegt der Beginn der Dissertation länger als 6 Monate zurück, kann kein Antrag mehr gestellt werden.
Ausstattung des Stipendiums:
·Die monatlichen Raten des Stipendiums betragen € 1.400,-- (bitte Seite 2 beachten). ·€ 1.000,-- pro Jahr werden zur Anschaffung von Fachliteratur und zum Besuch von wissenschaftlichen Tagungen innerhalb Europas, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Doktorarbeit stehen, zur Verfügung gestellt. ·Die Laufzeit des Stipendiums beträgt 2 Jahre. ·Der Stipendiat muss bereit sein, sich an einer Unterrichtstätigkeit (z. B. von 2 Semesterwochenstunden) zu beteiligen. ·Jegliche Doppelförderung ist ausgeschlossen; öffentliche Zuwendungen werden angerechnet. Der Stipendiat verpflichtet sich, Fördermittel nur von einer Institution anzunehmen und Änderungen, welche die Vergabebedingungen berühren, dem Fonds umgehend mitzuteilen. Der Stipendiengeber behält sich eine Zurückziehung des Stipendiums vor, wenn wichtige Gründe vorliegen, die das Ansehen des Stipendiums schädigen. ·Der Betreuer (in Deutschland) erhält einmalig € 5.000,-- Sach- und Reisemittel.
Antragsteller ist der Betreuer. Als Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:
·Gutachten des Betreuers ·Thema und Arbeitsplan der Doktorarbeit [Zusammenfassung und Ziele (1 Seite), Einleitung mit Literaturstellen / Stand der Forschung, geplante Experimente (5-7 Seiten), Zeitplan (1 Seite)]; vom Doktoranden zu erstellen ·Zeugnis mit Einzelnoten über den Hochschulabschluss ·3 gebundene Exemplare der Diplom- bzw. Staatsexamensarbeit oder Master Thesis (nach Begutachtung zurück) sowie als PDF-Datei an chrostek@vci.de oder kiefer@vci.de ·Ausgefüllter Personalfragebogen mit tabellarischem Lebenslauf
Anträge können nur bearbeitet werden, wenn der Geschäftsstelle alle Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen.
Einreichungstermine sind der 1. März, 1. Juli und 1. November eines jeden Jahres.
STIFTUNG STIPENDIEN-FONDS DES VERBANDES DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e. V.
Dr. Andreas Kreimeyer Dr. Gerd Romanowski
FCI - Mainzer Landstraße 55 - 60329 Frankfurt
07/2009
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