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Merkblatt zum Stipendium für Lehramts-Kandidaten

 

Die Stipendienprogramme wenden sich gleichermaßen an weibliche und männliche Bewerber und Betreuer. Aus Gründen der Lesbarkeit wird nur eine Form verwendet.

 

 

 

Ziel der Vergabe ist eine verstärkte Wahl des Faches Chemie für die Anfertigung der 1. Staatsexamensarbeit.

 

 

Voraussetzungen

 

deutsche Staatsangehörigkeit

Gesamturteil aller vorliegenden Noten im Fach Chemie von mindestens „gut“ (2,0)

Anfertigung einer Staatsexamensarbeit im Fach Chemie von Bewerbern für das höhere Lehramt

Anfertigung der Staatsexamensarbeit im Falle des Zweifachstudiums spätestens im 9. Semester, bei Bachelor / Masterstudiengang im 10. Semester

 

 

Ausstattung des Stipendiums:

 

Das Stipendium wird als Einmalzahlung in Höhe von € 1.650,-- gewährt (bitte Seite 2 beachten)

Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Der Stipendiat verpflichtet sich, Förderungsmittel nur von einer Institution anzunehmen und Änderungen, welche die Vergabebedingungen berühren, dem Fonds umgehend mitzuteilen. Der Stipendiengeber behält sich eine Zurück­ziehung des Stipendiums vor, wenn wichtige Gründe vorliegen, die das Ansehen des Stipendiums schädigen.

 

 

Antragsteller ist der Hochschullehrer. Als Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:

 

Gutachten des Hochschullehrers, der die Durchführung der Staatsexamensarbeit betreut

Thema und Arbeitsplan der Staatsexamensarbeit (Einleitung mit Literaturstellen, Ziele und geplante Experimente - insgesamt zwei bis drei Seiten -, Zeitplan maximal eine Seite)

Angaben des Hochschullehrers über die bisher erzielten Einzelnoten des Lehramts­kandidaten im Fach Chemie (entsprechend Anlage zum Personalfragebogen)

ausgefüllter Personalfragebogen (entsprechend Anlage)

tabellarischer Lebenslauf

 

 

Anträge können nur bearbeitet werden, wenn der Geschäftsstelle alle Bewerbungs­unterlagen vollständig vorliegen.

Anträge können jederzeit gestellt werden.


 

 

 

 

Nach § 3 Ziff. 44 Einkommensteuergesetz sind Stipendien einer gemeinnützigen Organisation wie der Stiftung Stipendien-Fonds des Verbandes der Chemischen Industrie beim Empfänger einkommensteuerfrei, voraugesetzt, dass

 

a) die Stipendien einen für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag nicht übersteigen und nach den von dem Geber erlassenen Richtlinien vergeben werden,

 

b) der Empfänger im Zusammenhang mit dem Stipendium nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet ist,

 

 

 

 

Wir weisen darauf hin, dass wir alle im Zusammenhang mit dem Stipendium anfallenden Daten - auch personenbezogene Daten - zum Zwecke der organisatorischen Abwicklung der Stipendien in unserer EDV speichern bzw. nutzen. Wenn hiergegen Einwände bestehen, bitten wir, dies uns innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen.

 

 

 

 

STIFTUNG STIPENDIEN-FONDS

DES VERBANDES DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e. V.

 

Dr. Andreas Kreimeyer                   Dr. Gerd Romanowski

 

 

FCI - Mainzer Landstraße 55 - 60329 Frankfurt

 

01/2010

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