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Merkblatt zum Liebig-Stipendium

Die Stipendienprogramme wenden sich gleichermaßen an weibliche und männliche Bewerber und Betreuer. Aus Gründen der Lesbarkeit wird nur eine Form verwendet.

Das Stipendium dient der Förderung des Hochschullehrernachwuchses im Chemiebereich.

Voraussetzungen:

 

·deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit

·Promotion

·hervorragende Studienleistungen

·Wechsel von Ort und Arbeitskreis nach der Promotion (Rückkehr an die Hochschule der Promotion oder in den Arbeitskreis des Betreuers der Dissertation ist nicht möglich, auch nicht, wenn letzterer inzwischen die Hoch­schule gewechselt hat.)

·Durchführung einer chemisch orientierten Forschungsarbeit

·Bei Antragstellung darf die Promotion in der Regel maximal 3 Jahre zurückliegen.

 

Ausstattung des Stipendiums / Bedingungen:

 

·Der Stipendiat erhält monatliche Raten von € 2.500,-- (bitte letzte Seite beachten) und

·€ 3.000,-- pro Jahr zur Anschaffung von Fachliteratur und zum Besuch von wissenschaftlichen Tagungen oder Fortbildungskursen.

·Die Laufzeit des Stipendiums beträgt 3 Jahre. Auf Antrag ist eine Verlängerung um maximal 2 Jahre möglich, wenn die Promotion nicht länger als 6 Jahre zurückliegt. Außerdem gehören zur Ausstattung

·einmalig € 50.000,-- Sachmittel (nur bei Forschungstätigkeit in Deutschland) + € 15.000,-- pro Verlängerungsjahr sowie

·1 Doktorandenstipendium mit zweijähriger Laufzeit (vgl. nächste Seite) zur Finanzierung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters.

·Der Liebigstipendiat muss bereit sein, für Unterrichtszwecke mindestens ¼ der Zeit eines Assistenten aufzuwenden.

·Jegliche Doppelförderung ist ausgeschlossen; öffentliche Zuwendungen werden angerechnet.

·Der Stipendiat verpflichtet sich, Fördermittel nur von einer Institution anzunehmen und Änderungen, welche die Vergabebedingungen berühren, dem Fonds umgehend mitzuteilen (in Ausnahmefällen kann das Liebig-Stipendium mit einer Juniorprofessur kombiniert werden; Auskünfte dazu erteilt die Geschäftsstelle).

·Der Stipendiengeber behält sich eine Zurückziehung des Stipendiums vor, wenn wichtige Gründe vorliegen, die das Ansehen des Stipendiums schädigen.

 

Als Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:

 

·Gutachten eines Hochschullehrers über wissenschaftliche Qualifikation und Eignung für die Hochschullaufbahn (in der Regel Betreuer der Dissertation)

·Liegt zwischen Promotion und Antragstellung eine Post Doc-Zeit, ist auch von dem diese Phase betreuenden Wissenschaftler ein Gutachten vorzulegen

·Arbeitsplatzzusage des Mentors mit Auflistung der vorhandenen Infrastruktur (1 Seite)

·Thema und detaillierter Arbeitsplan der Forschungsarbeit

·Kurzbericht über die Diplomarbeit

·Zeugnisse über die Diplomhauptprüfung und die Promotion, aus denen die Einzelbenotungen zu ersehen sind

·3 gebundene Exemplare der Dissertation (nach Begutachtung zurück) sowie als PDF-Datei an chrostek@vci.de oder kiefer@vci.de

·Publikationsliste

·ausgefüllter Personalfragebogen

·tabellarischer Lebenslauf

 

Anträge können jederzeit gestellt werden. Sie können jedoch nur bearbeitet werden, wenn der Geschäftsstelle alle Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen.


Anlage zum Merkblatt für das Liebig-Stipendium:

Die Stipendienprogramme wenden sich gleichermaßen an weibliche und männliche Bewerber und Betreuer. Aus Gründen der Lesbarkeit wird nur eine Form verwendet

 

Doktorandenstipendium für Liebig-Stipendiaten zur Finanzierung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters zum Aufbau einer Nachwuchsgruppe

Voraussetzungen:

 

·Der Liebig-Stipendiat wählt einen Mitarbeiter, den er für geeignet hält und dem Fonds vorschlagen möchte.

·Der Mitarbeiter muss ein Hochschulstudium in Chemie oder angrenzenden Gebieten absolviert haben mit einem Abschluss, der die Zulassung zur Promotion ermöglicht.

·Der Antrag sollte in der Regel spätestens 6 Monate nach Beginn der Doktorarbeit gestellt werden.

·Das Stipendium kann nicht auf mehrere Mitarbeiter aufgeteilt werden.

 

 

Ausstattung des Stipendiums / Bedingungen:

 

·Die monatlichen Raten des Stipendiums betragen € 1.400,-- (bitte letzte Seite beachten)

·€ 1.000,-- pro Jahr werden zur Anschaffung von Fachliteratur und zum Besuch von wissenschaftlichen Tagungen innerhalb Europas, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Doktorarbeit stehen, zur Verfügung gestellt.

·Die Laufzeit des Stipendiums beträgt 2 Jahre.

·Der Stipendiat muss bereit sein, sich an einer Unterrichtstätigkeit (z. B. von 2 Semesterwochen­stunden) zu beteiligen.

·Jegliche Doppelförderung ist ausgeschlossen; öffentliche Zuwendungen werden angerechnet.

·Der Stipendiat verpflichtet sich, Fördermittel nur von einer Institution anzunehmen und Änderungen, welche die Vergabebedingungen berühren, dem Fonds umgehend mitzuteilen.

·Der Stipendiengeber behält sich eine Zurückziehung des Stipendiums vor, wenn wichtige Gründe vorliegen, die das Ansehen des Stipendiums schädigen.

 

 

Antragsteller ist der Liebig-Stipendiat. Als Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:

 

·Empfehlungsschreiben des Liebig-Stipendiaten

·Thema und Arbeitsplan der Doktorarbeit [Zusammenfassung und Ziele (1 Seite), Einleitung mit Literaturstellen / Stand der Forschung, geplante Experimente (5-7 Seiten), Zeitplan (1 Seite)]

·Zeugnis mit Einzelnoten über den Hochschulabschluss

·Ausgefüllter Personalfragebogen mit tabellarischem Lebenslauf

 

Anträge können nach Bewilligung des Liebig-Stipendiums gestellt werden. Sie können jedoch nur bearbeitet werden, wenn der Geschäftsstelle alle Bewerbungsunterlagen für das Doktorandenstipendium vollständig vorliegen.


Für beide Stipendien bitte beachten:

 

Nach § 3 Ziff. 44 Einkommensteuergesetz sind Stipendien einer gemeinnützigen Organisation wie der Stiftung Stipendien-Fonds des Verbandes der Chemischen Industrie beim Empfänger einkommensteuerfrei, vorausgesetzt, dass

a) die Stipendien einen für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag nicht übersteigen und nach den von dem Geber erlassenen Richtlinien vergeben werden,

b) der Empfänger im Zusammenhang mit dem Stipendium nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer Arbeitnehmer­tätigkeit verpflichtet ist.

 

Wir weisen darauf hin, dass wir alle im Zusammenhang mit dem Stipendium anfallenden Daten - auch personenbezogene Daten - zum Zwecke der organisatorischen Abwicklung der Stipendien in unserer EDV speichern bzw. nutzen. Wenn hiergegen Einwände bestehen, bitten wir, dies uns innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen.

 

STIFTUNG STIPENDIEN-FONDS
DES VERBANDES DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e. V.

Dr. Andreas Kreimeyer                   Dr. Gerd Romanowski

 

FCI . Mainzer Landstraße 55 . 60329 Frankfurt

01/2009

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