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Förderung der universitären Ausbildung in Toxikologie durch den Fonds der Chemischen Industrie

Stand: November 2006

 

Zur Verbesserung der Hochschulausbildung in Toxikologie können universitäre Chemie­fachbereiche vom Fonds der Chemischen Industrie auf Antrag Mittel zur Anschubfinan­zierung des Aufbaus von toxikologischen Master-Studiengängen erhalten.

 

Mit dieser Sondermaßnahme will der Fonds dazu beitragen, dass an einigen Universitäten anspruchsvolle und moderne Master-Studiengänge in Toxikologie eingerichtet werden. Der fachlichen Ausrichtung des Curriculums auf die gründliche Vermittlung derjenigen berufs­feldbezogenen Qualifikationen und Kompetenzen, die sicher stellen, dass die Absolventen dieser Master-Studiengänge bestens vorbereitet sind, um anspruchsvolle toxikologische Aufgaben in der chemisch-pharmazeutischen Industrie, in der öffentlichen Verwaltung und in der Wissenschaft eigenständig zu bearbeiten, kommt mit Blick auf die Förderung beson­deres Gewicht zu. Im Rahmen dieses Sonderprogramms des Fonds wird der Aufbau von vier Master-Studiengängen Toxikologie gefördert.

 

Um Eigenanstrengungen der Universitäten zu stimulieren, werden im Förderfall Fonds-Mittel als Prämie in Form eines 80 %-Zuschusses zu Kosten für Maßnahmen in der Lehre bereitgestellt, vorzugsweise für die Beschaffung von experimenteller Ausrüstung für laborpraktische Module im Rahmen des geplanten Master-Studienganges. Die Obergrenze des Fonds-Zuschusses je Förderfall beträgt 150 Tsd. Euro. Voraussetzung für eine Förde­rung durch den Fonds ist eine Studienplatzkapazität von jährlich mindestens 30 Studien­plätzen für den geplanten Master-Studiengang. Für die Sonderfördermaßnahme stehen Mittel von insgesamt 450 Tsd. Euro zur Verfügung.

 

Zu den beim Fonds einzureichenden Anträgen werden mehrere unabhängige Gutachter­voten eingeholt. Für diese Begutachtung sind im Förderantrag zu folgenden Punkten aus­sagefähige Unterlagen zu übermitteln:

 

1. Darstellung (anhand von Modul-Beschreibungen/Syllabi) der Lehrinhalte und Ausbil­dungsziele des Master-Studiengangs. Hierzu gehören auch Angaben über Art und Umfang der Veranstaltungen zu den einzelnen Modulen.

 

2. Darstellung der Zusammenarbeit in der interdisziplinären Lehre mit anderen Fachbe­reichen/Fakultäten an der eigenen Universität und/oder mit anderen toxikologischen Einrichtungen in der Region (wie z. B. Fachbereichen an einer Nachbaruniversität oder außeruniversitären Instituten). Bestandteil dieser Darstellung ist eine Beschrei­bung nach Inhalt und Umfang sowohl bezüglich der geplanten Eigenleistungen des Fachbereiches in der Lehre als auch bezüglich des Lehrimports („Fremdleistungen“).

 

3. Darstellung der Qualifikationsanforderungen, die von den Bewerbern zu erfüllen sind, um in den geplanten Master-Studiengang aufgenommen zu werden. Hierzu gehört auch eine Beschreibung des Verfahrens der Auswahl unter den Bewerbern.

 

4. Kostenaufstellung (Kostenvoranschlag) zu den Maßnahmen/Aktivitäten, für die Förder­mittel des Fonds als Anschubfinanzierungsbeitrag eingesetzt werden sollen.

 

5. Zusage des Fachbereiches Chemie oder der Universität, im Falle der Förderung durch den Fonds die Finan­zierung des verbleibenden 20%-Anteils der genannten Kosten zu übernehmen.

 

6. Benennung des fachlich federführend zuständigen Hochschullehrers als Ansprechpartner für den Fonds.

 

Der Antrag (mit den eigentlichen Antragsunterlagen in fünffacher Ausführung) ist vom zuständigen Dekan des Fachbereiches/der Fakultät bis zum 31. März 2007 in der Fonds-Geschäfts­stelle einzureichen. (Mainzer Landstraße 55; 60329 Frankfurt; z. Hd. Herrn Dr. Gerd Schlechtriemen).

 

 

Dr. Gerd Romanowski

 

Geschäftsführer des Fonds der Chemischen Industrie

 

 

Link auf die Empfehlungen des VCI zur Toxikologieausbildung im Rahmen von Master-Studiengängenn für Studierende der Chemie und verwandter Fächer

 

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