Suche
Willkommen beim Fonds der Chemischen Industrie  
 Home
 Chemische Industrie   Chemikalienliste     Impressum   Kontakt  
  ausdrucken  Druckansicht

 

Merkblatt zum Kekulé-Stipendium

Die Stipendienprogramme wenden sich gleichermaßen an weibliche und männliche Bewerber und Betreuer. Aus Gründen der Lesbarkeit wird nur eine Form verwendet.

 

Ziel der Vergabe des Stipendiums ist die Förderung der Mobilität des hochbegabten wissenschaftlichen Nachwuchses: gefördert werden soll der Hochschulwechsel zwischen Studium und Promotion

 

Voraussetzungen:

·In der Regel deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit* (bitte Seite 2 beachten)

·Hochschulstudium innerhalb von maximal 10 Semestern (inkl. Diplom-/Staatsexamensarbeit oder Master Thesis) in Chemie oder angrenzenden Gebieten mit Abschluss (bitte Seite 2 beachten), der die Zulassung zur Promotion ermöglicht. Auslands­semester werden mitgezählt, es sei denn, es wurde keine Studienleistung anerkannt. Dies muss bei Antrag­stellung belegt werden. Vor dem Hochschulstudium erworbene Fachkenntnisse in Chemie, wie z. B. Fachhoch­schulstudium, müssen auf die Studiendauer angemessen angerechnet werden.

·Wechsel von Hochschule, Ort, Arbeitskreis und Betreuer zu Beginn der Promotion

·Durchgehend hervorragende Studienleistungen

·Anfertigung der Doktorarbeit in einem hervorragenden, chemisch orientierten Arbeitskreis an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung (nicht in gewerblich tätigen Unternehmen wie z.B. Start up-Firmen).

·Beantragung maximal 3 Monate nach Beginn der Doktorarbeit. Ansonsten muss die Laufzeit des Stipendiums entsprechend gekürzt werden. Liegt der Beginn der Dissertation länger als 6 Monate zurück, kann kein Antrag mehr gestellt werden.

 

Ausstattung des Stipendiums:

·Die monatlichen Raten des Stipendiums betragen € 1.600,-- (bitte Seite 2 beachten).

·Einmalige Umzugskostenpauschale von € 1.750,-- zu Stipendienbeginn zur Deckung der mit dem Ortswechsel verbundenen Kosten

·Sachkostenzuschuss von € 1.250,-- pro Jahr (Verwendung für Reisen zu wissenschaftlichen Tagungen in Europa, Fachliteratur, Verbrauchsmaterial und Kleingeräte, zum Dissertationsdruck - jeweils im Einvernehmen mit dem Doktorvater und der Stiftung Stipendien-Fonds)

·Die Laufzeit des Stipendiums beträgt 2 Jahre. Bei guten Leistungen kann ein Antrag auf Verlängerung für ein weiteres Jahr gestellt werden.

·Der Stipendiat muss bereit sein, sich an einer Unterrichtstätigkeit (z. B. von 2 Semesterwochen­stunden) zu beteiligen.

·Jegliche Doppelförderung ist ausgeschlossen; öffentliche Zuwendungen werden angerechnet. Der Stipendiat verpflichtet sich, Fördermittel nur von einer Institution anzunehmen und Änderungen, welche die Vergabe­bedingungen berühren, dem Fonds umgehend mitzuteilen. Der Stipendiengeber behält sich eine Zurückziehung des Stipendiums vor, wenn wichtige Gründe vorliegen, die das Ansehen des Stipendiums schädigen.

·Der Betreuer (in Deutschland) erhält einmalig € 5.000,-- Sach- und Reisemittel.

 

Antragstellung erfolgt durch den Absolventen direkt an die Stiftung Stipendien-Fonds. Anträge können jederzeit gestellt werden. Sie können jedoch nur bearbeitet werden, wenn der Geschäfts­stelle alle Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen.

 

Als Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:

·Gutachten des Hochschullehrers, der die Diplomarbeit betreut hat sowie eines weiteren Hochschullehrers, der den Kandidaten aus dem Studium hinreichend beurteilen kann (fachliche und persönliche Qualifikation)

·Begründung des Ortswechsels (ggf. des Wechsels der Fachrichtung)

·Thema und Arbeitsplan der Doktorarbeit [Zusammenfassung und Ziele (1 Seite), Einleitung mit Literaturstellen / Stand der Forschung, geplante Experimente (5-7 Seiten), Zeitplan (Tabelle, 1 Seite)]; vom Doktoranden zu erstellen

·Zeugnis mit Einzelnoten über den Hochschulabschluss

·3 gebundene Exemplare der Diplom- bzw. Staatsexamensarbeit oder Master Thesis (nach Begut­achtung zurück) sowie als PDF-Datei (max. 10 MB) per E-Mail an chrostek@vci.de oder kiefer@vci.de

·Ausgefüllter Personalfragebogen mit tabellarischem Lebenslauf, gegebenenfalls Publikationsliste

 

 

 

 

 

* EU-Staatsangehörige können nur gefördert werden, wenn sie in Deutschland forschen. Kandidaten, die ihr Studium in Deutschland absolviert haben, können sich bewerben.

 

 

 

Nach § 3 Ziff. 44 Einkommensteuergesetz sind Stipendien einer gemeinnützigen Organisation wie der Stiftung Stipendien-Fonds des Verbandes der Chemischen Industrie beim Empfänger einkommensteuerfrei, vorausgesetzt, dass

 

a) die Stipendien einen für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag nicht übersteigen und nach den von dem Geber erlassenen Richtlinien vergeben werden,

 

b) der Empfänger im Zusammenhang mit dem Stipendium nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer Arbeitnehmer­tätigkeit verpflichtet ist.

 

 

 

 

 

 

Bei Bachelor- und/oder Masterabschluss sind zusätzlich als Bewerbungsunterlagen einzureichen:

 

       - Bachelor-Zeugnis

 

       - Aufstellung, welche Prüfungen mündlich und welche schriftlich abgelegt wurden

 

       - Bescheinigung der Hochschule über den erreichten Platz im Jahrgang
(z.B. 7 von 20) für den Bachelor- und Masterabschluss

 

 

 

 

 

Wir weisen darauf hin, dass wir alle im Zusammenhang mit dem Stipendium anfallenden Daten - auch personenbezogene Daten - zum Zwecke der organisatorischen Abwicklung der Stipendien in unserer EDV speichern bzw. nutzen. Wenn hiergegen Einwände bestehen, bitten wir, dies uns innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen.

 

 

STIFTUNG STIPENDIEN-FONDS

DES VERBANDES DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e. V.

 

Dr. Andreas Kreimeyer                  Dr. Gerd Romanowski

 

 

FCI - Mainzer Landstraße 55 - 60329 Frankfurt

 

02/2012

Print out  Druckansicht    Nach oben  top