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Merkblatt für die Förderung der Lehre an Hochschulen

Januar 2010

 

Für die Einführung neuer Ausbildungselemente in profilbildende Master-Studiengänge der Chemie- und Chemieingenieurausbildung an staatlichen Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) kann der Fonds der Chemischen Industrie einmalig einen Zuschuss zum Erwerb von Experimentalausstattung für Laborpraktika oder zur Erstellung/Beschaffung von e-Learning - Materialien gewähren. Voraussetzung ist der Modellcharakter des Lehrvor­habens, für das die Beschaffung erfolgt. Personalkosten können nicht bezuschusst werden, im Einzelfall jedoch Reparaturkosten von Apparaturen und Geräten, deren Verfügbarkeit für die laborpraktische Ausbildung der Studierenden im Rahmen des betreffenden Master-Studiengangs von hoher Priorität ist.

 

 

Der formlose Antrag mit Informationen über den betreffenden Master-Studiengang und dessen fachliche Qualifikationsziele muss den Nutzen der geplanten Anschaffung der Sachausstattung oder der Erstellung/Beschaffung der neuen Lehrmaterialien für die Verbesserung der Hochschulausbildung von Chemikern und Chemieingenieuren

hin­länglich deutlich machen.

 

Der Fonds der Chemischen Industrie geht davon aus, dass ein gewährter Zuschuss nicht zu einer Verringerung der für neue Ausbildungselemente vorgesehenen staat­lichen Mittel führt.

 

Der Zuschuss ist zeitnah zu verwenden. Fördermittel, die drei Jahre nach Bewilligung nicht abgerufen wurden, verfallen und werden aus dem Förderkonto ausgebucht. Anträge sind bei Herrn Dr. Gerd Schlechtriemen ( ) einzureichen.

 

 

FONDS DER CHEMISCHEN INDUSTRIE

IM VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e. V.

 

Dr. Andreas Kreimeyer

 

Dr. Gerd Romanowski

Vorsitzender des Kuratoriums

 

Geschäftsführer

 

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