|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Willkommen beim Fonds der Chemischen Industrie | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Merkblatt für die Förderung der Lehre an Hochschulen Januar 2010
Für die Einführung neuer Ausbildungselemente in profilbildende Master-Studiengänge der Chemie- und Chemieingenieurausbildung an staatlichen Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) kann der Fonds der Chemischen Industrie einmalig einen Zuschuss zum Erwerb von Experimentalausstattung für Laborpraktika oder zur Erstellung/Beschaffung von e-Learning - Materialien gewähren. Voraussetzung ist der Modellcharakter des Lehrvorhabens, für das die Beschaffung erfolgt. Personalkosten können nicht bezuschusst werden, im Einzelfall jedoch Reparaturkosten von Apparaturen und Geräten, deren Verfügbarkeit für die laborpraktische Ausbildung der Studierenden im Rahmen des betreffenden Master-Studiengangs von hoher Priorität ist.
Der formlose Antrag mit Informationen über den betreffenden Master-Studiengang und dessen fachliche Qualifikationsziele muss den Nutzen der geplanten Anschaffung der Sachausstattung oder der Erstellung/Beschaffung der neuen Lehrmaterialien für die Verbesserung der Hochschulausbildung von Chemikern und Chemieingenieuren hinlänglich deutlich machen.
Der Fonds der Chemischen Industrie geht davon aus, dass ein gewährter Zuschuss nicht zu einer Verringerung der für neue Ausbildungselemente vorgesehenen staatlichen Mittel führt.
Der Zuschuss ist zeitnah zu verwenden. Fördermittel, die drei Jahre nach Bewilligung nicht abgerufen wurden, verfallen und werden aus dem Förderkonto ausgebucht. Anträge sind bei Herrn Dr. Gerd Schlechtriemen ( ) einzureichen.
FONDS DER CHEMISCHEN INDUSTRIE IM VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e. V.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||