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Merkblatt zur Vergabe von Unterrichtsförderung zur Stärkung des experimentellen Chemieunterrichts (Stand: Januar 2009)

 

Den Fragebogen zur Vergabe von Unterrichtsförderung zur Stärkung des experimentellen Chemieunterrichts können Sie als Word- oder pdf-Datei auf Ihren PC laden. Dazu verwenden Sie den rechts oben stehenden Download-Button.

 

Voraussetzungen

Die Unterrichtsförderung ist für alle allgemein bildenden Schulen im Inland offen, also auch für Grund-, Haupt- und Realschulen. Gefördert werden weiterhin Berufsbildende Schulen im Inland und Deutsche Schulen im Ausland.

Die Schule sollte Chemie nach Möglichkeit durchgehend anbieten.

Zur Durchführung von Experimenten muss eine chemische Grundausstattung (Chemieraum, Geräte etc.) vorhanden sein (bei Grundschulen nicht erforderlich).

Die Unterrichtsförderung hat das Ziel, finanzielle Mittel für den Ausbau des Experimentalunterrichts zur Verfügung zu stellen.

 

 

Angebot

In der Regel liegt die Unterrichtsförderung bei etwa € 500,-- bis € 2.500,-- für einen Zeitraum von 2 Jahren. Nicht-gymnasiale Schulformen können maximal € 1.500,-- erhalten.

Die Mittel werden zur Anschaffung von Laborgeräten, Chemikalien, Anschauungsmaterial, Fachliteratur etc. zur Verfügung gestellt. Die Unterrichtsförderung kann nicht für die Beschaffung der chemischen Grundausstattung verwendet werden.

Schulen, die in ihrem Antrag besondere, erfolgreiche Aktivitäten für Chemie im Bereich Experimentalunterricht und/oder außerunterrichtliche Schülerförderung nachweisen können, werden auf die Möglichkeit der Höherförderung geprüft (bis € 5.000,--).

Geräte zum experimentellen Arbeiten, Chemikalien, Fachliteratur, Software und Molekülmodelle werden zu 100 % gefördert.

Bei Computerhardware, TV, Videogeräten, Flex-Kameras, etc. gewährt der Fonds eine Kofinanzierung in Höhe von 50 %.

 

 

Anträge

Anträge müssen mit Schulstempel versehen und gemeinsam von der Fachleitung Chemie und der Schulleitung gestellt werden. Sie werden jederzeit entgegengenommen. Die Anträge werden mindestens zweimal im Jahr begutachtet.

 


Damit ein Antrag auf Unterrichtsförderung bearbeitet werden kann, muss er Folgendes umfassen:

 

Ein Begleitschreiben mit einer ausführlichen Darstellung des naturwissenschaftlichen und chemischen Unterrichtsangebots und der entsprechenden Aktivitäten der Schule. Das ist auch dann erforderlich, wenn die Schule bereits früher einen Antrag gestellt hat.

Den gut lesbar ausgefüllten Fragebogen; der Fragebogen sollte vorzugsweise elektronisch ausgefüllt werden. Für Grundschulen gilt: Falls es an einer Grundschule keine weiteren Aktivitäten geben sollte, reicht es aus, die Seiten 1 und 5 auszufüllen; das Begleitschreiben (s. o.) ist in jedem Fall erforderlich.

 

 

 

Anträge bitte schicken an: Dr. Sabine Bertram, Fonds der Chemischen Industrie, Mainzer Landstraße 55, 60329 Frankfurt

 

FONDS DER CHEMISCHEN INDUSTRIE

IM VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e. V.

 

Dr. A. Kreimeyer

Dr. G. Romanowski

Vorsitzender des Kuratoriums

Geschäftsführer

 

 

 


 
Folgende Informationen können Sie herunterladen:

 
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