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Merkblatt für die Vergabe von Sachkostenzuschüssen für den Hochschullehrer-Nachwuchs

Als einen Beitrag zur Verbesserung der Forschungsmöglichkeiten des Hochschullehrer-Nachwuchses (richtet sich an weibliche und männliche Bewerber gleichermaßen) kann der Fonds der Chemischen Industrie auf Antrag Sachkostenzuschüsse gewähren.

Dotation

·bis zu EUR 10.000,00 für den Hochschullehrer-Nachwuchs

(mit Ausnahme von Liebig-Stipendiaten während der Laufzeit ihres Stipendiums)

 

Voraussetzungen

·hervorragende Studienleistungen und wissenschaftliche Qualifikation

·Promotion (bzw. gleichwertige Leistung)

·Durchführung einer chemisch orientierten Forschungsarbeit

·hauptamtliche Tätigkeit an einer Universität der Bundesrepublik Deutschland

·Antragstellung: bis spätestens 6 Jahre nach Abschluss der Promotion

Für Antragsteller von Sachkostenzuschüssen gilt, dass sie die 6-Jahresfrist nach der Promotion voll ausschöpfen und weiterhin Anträge stellen können – auch wenn die Habilitation formal bereits abgeschlossen ist.

Antragsunterlagen

·ausgefüllter Personalfragebogen
Mit dem rechts oben stehenden Download-Button können Sie sich den Personalfragebogen auf Ihren PC herunterladen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Lara per E-Mail:

·tabellarischer Lebenslauf

·Zeugnisse zu Hochschulabschlüssen (Bachelor/Master/Diplom) und zur Promotion (mit Einzelnoten)

·Gutachten einer/s Hochschullehrerin/Hochschullehrers über die wissenschaftliche Qualifikation und Eignung zur Hochschullehrer-Laufbahn

·kurze Programmskizze der geplanten bzw. laufenden Forschungsarbeiten (max. 2 –3 Seiten)

·Liste der bisherigen Publikationen/Sonderdrucke aktueller Forschungsergebnisse

·kurze Begründung für den Antrag auf einen Sachkostenzuschuss mit Angabe über Verwendung der Mittel (max. 1 – 2 Seiten)

Folgeanträge

·Folgeanträge können jeweils frühestens 1 Jahr nach der letzten Bewilligung gestellt werden, wenn neue wissenschaftliche Ergebnisse veröffentlicht wurden.

Verwendung

·Der Sachkostenzuschuss kann nur zur Finanzierung von Geräten, Fachliteratur, Chemikalien, chemischem Verbrauchsmaterial, chemiebezogener Software und Hardware sowie für Reisen zu wissenschaftlichen Tagungen eingesetzt werden.

·Die Sachkostenzuschüsse sind zeitnah zu verwenden. Fördermittel, die drei Jahre nach Bewilligung nicht abgerufen wurden, verfallen und werden aus dem Förderkonto ausgebucht.

FONDS DER CHEMISCHEN INDUSTRIE

IM VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e. V.

Dr. Andreas Kreimeyer

Dr. G. Romanowski

Vorsitzender des Kuratoriums

Geschäftsführer

 


 
Folgende Informationen können Sie herunterladen:

 
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