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Merkblatt für Zuschüsse für die Ausrichtung von Tagungen

Um den internationalen wissenschaftlichen Austausch in der Chemie sowie angrenzenden Nachbardisziplinen zu fördern, kann vom Fonds der Chemischen Industrie vorrangig die Teilnahme ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Akademia an Tagungen in Deutschland finanziell unterstützt werden, falls diese auf der Tagung einen Vortrag halten. Antragsberechtigt ist der Organisator der Tagung. In der Regel kann für ausländische Referentinnen und Referenten aus Europa ein Zuschuss von bis zu EUR 500,00 für Referentinnen und Referenten aus Übersee ein Zuschuss von bis zu EUR 1.000,00 gewährt werden.

 

In Ausnahmefällen können auch an den Organisator von Tagungen in Deutschland Reisekostenzuschüsse für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler gewährt werden, wenn diese keinen Vortrag halten.

 

In Ausnahmefällen können auch an den Organisator von internationalen Tagungen im Ausland Reisekostenzuschüsse für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus Deutschland gewährt werden, wenn diese zu der Tagung eingeladen wurden.

 

Die Förderung ist zweckgebunden für die Finanzierung nicht gedeckter Reise- und Aufenthaltskosten der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die Kosten sind durch Originalbelege nachzuweisen.

 

Anträge sind bei Herrn Dr. Gerd Schlechtriemen () einzureichen.

FONDS DER CHEMISCHEN INDUSTRIE

IM VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e. V.

 

Dr. AndreasKreimeyer

Dr. Gerd Romanowski

Vorsitzender des Kuratoriums

Geschäftsführer

 

 

Januar 2009

 

 

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